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Aktuelle Menschrechtsprobleme in Südkorea

Das am 1. Dezember 1948 in Kraft getretene und 1963 und 1980 geänderte Nationale Sicherheitsgesetz (NSL) verbietet jeglichen Kontakt zu Nordkorea und stellt sogar die lobende Erwähnung des Nordens oder wissenschaftliche Vergleiche beider Staaten unter Strafe. Mit seinen Gummiparagraphen erlaubt es den Behörden, Personen wegen der Ausübung gewaltfreier politischer Aktivitäten zu inhaftieren. Denn regierungsfeindliche Äußerungen, Besitz und Weitergabe regimekritischer Materialien oder die Mitgliedschaft in einer (angeblich) regierungsfeindlichen Organisation ziehen Verurteilungen bis hin zur Todesstrafe nach sich. Dieses Vorgehen schränkt das Recht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung stark ein. Das Verfassungsgericht hat das Gesetz im August 2004 überprüft und für verfassungskonform erklärt, die Nationale Menschenrechtskommission im September desselben Jahres hingegen dessen Abschaffung empfohlen. Verurteilungen nach diesem Gesetz erfolgen immer noch. Eine Angleichung an internationale Normen oder eine Abschaffung ist zur Zeit nicht in Sicht. Unter der Rubrik "Aktionen" sind die von AI betreuten Fälle Park Rae-gun und Lee Jong-hoe zu finden.

Auch die Todesstrafe ist in Südkorea (wie in allen ostasiatischen Ländern) noch nicht abgeschafft. Zwar gab es bereits mehrmals Gesetzesentwürfe, die dies vorsahen. Doch die Befürworter der Todesstrafe blockierten das Inkrafttreten des ersten Parlamentsbeschlusses von Ende 2001 bis zum Regierungswechsel 2004. Im Dezember 2004 unterschrieben 175 der 299 Mitglieder des Parlaments einen Gesetzesvorschlag gegen die Todesstrafe. Anfang 2006 gab das Justizministerium bekannt, eine Studie über die Folgen der Abschaffung durchführen zu wollen. Seither ist nichts passiert. Im Juni 2009 befasste sich der Verfassungsgerichtshof auf die Beschwerde eines zum Tode Verurteilten mit der Frage, ob diese Art der Bestrafung verfassungsgemäß sei, was er im Frühjahr 2011 bejahte.- Allerdings sind seit 1998 keine Todesurteile mehr vollstreckt worden. Die Bevölkerung befürwortet mehrheitlich die Todesstrafe. Amnesty International sieht einen Schwerpunkt seiner Arbeit seit mehreren Jahren in der Forderung, alle Staaten – also auch Südkorea – sollten diese grausame und unmenschliche Form der Strafe abschaffen. Zur Zeit läuft eine Postkartenaktion, für die wir dringend Teilnehmer suchen.

Da es keinen Zivildienst in Südkorea gibt, werden Kriegsdienstverweigerer nach wie vor in der Regel zu Gefängnisstrafen von 18 Monaten verurteilt. Überwiegend betroffen sind Angehörige der Zeugen Jehovas, die aus religiösen Gründen den Militärdienst ablehnen. Auch hier gab es von Regierungsseite Überlegungen, einen angemessenen Ersatzdienst einzurichten, doch scheint diese Absicht im Augenblick in den Hintergrund getreten zu sein. Doch nimmt die Zahl derjenigen zu, die aus grundsätzlichen moralischen Erwägungen den Wehrdienst ablehnen. Das Verfassungsgericht stellte am 2. September mit knapper Stimmenmehrheit fest, dass der obligatorische Wehrdienst verfassungskonform ist. Auch die Mehrheit der Bevölkerung steht zur Zeit wegen der wiederholten nordkoreanischen Provokationen und Drohungen hinter dieser Entscheidung. Amnesty hat beispielhaft zwei Fälle von Wehrdienstverweigerern aufgegriffen, die in der Rubrik "Aktionen" dargestellt werden.

Gastarbeiter, Migranten und Asylsuchende haben es in der südkoreanischen Gesellschaft schwer. Vor allem die sog. Migrant Workers (Wanderarbeiter), die teils legal ins Land geholt wurden, teils aber sich auch illegal im Land aufhalten, leiden unter schlechter Bezahlung, unzumutbaren Arbeitsbedingungen und zahlreichen Schikanen. Die Republik Korea hat die wichtigsten internationalen Vereinbarungen zum Schutz dieser Arbeiter nicht unterzeichnet. Amnesty International startete zum 1. Mai 2009 deshalb eine große internationale Kampagne, die fortgeführt wird. Ein erster Erfolg ist zu verzeichnen: Michel Catuira, der Vorsitzende der Migrant Workers Trade Union (MTU), konnte durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Seoul gegen die Einwanderungsbehörde verhindern, dass er ohne Gerichtsverfahren einfach abgeschoben wurde wie alle seine Vorgänger. Gegen das Urteil vom 15. September 2011 legte die Behörde am 30. desselben Monats Berufung ein.

Amnesty Bericht 2011

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